Общие положения и условия

I.

Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weitere Leistungen und Lieferungen des Boarding Houses, nachfolgend Boarding House genannt.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Boarding Houses, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abgedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II.

Vertragsabschluss,-partner; Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Boarding House zustande. Dem Boarding House steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind das Boarding House und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Boarding House gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag, sofern dem Boarding House eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Alle Ansprüche gegen das Boarding House verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Boarding Houses beruhen.

III.

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Boarding House ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Boarding Houses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Boarding Houses an Dritte.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Boarding House allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.

4. Die Preise können vom Boarding House ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Boarding Houses oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Boarding House dem zustimmt.

5. Rechnungen des Boarding Houses ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Boarding House ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Boarding House berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Boarding House bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

6. Das Boarding House ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Boarding Houses aufrechnen oder mindern.

IV.

Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Boarding Houses

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Boarding House geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Boarding Houses. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Boarding Houses zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2. Sofern zwischen dem Boarding House und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Boarding Houses auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Boarding House ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.

3. Dem Boarding House steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V.

Rücktritt des Boarding Houses

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Boarding House in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Boarding Houses auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Boarding House gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Boarding House ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Boarding House berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Boarding House nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
  • das Boarding House begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Boarding House Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Boarding Houses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Boarding Houses zuzurechnen ist;
  • ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Boarding Houses entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI.

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Boarding House spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Boarding House aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Boarding House kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

4. Zimmer müssen im Rahmen des gemäß den Überlassungsvertrages üblichen Zustandes hinterlassen werden. Bei unüblicher Beschädigung fällt eine Reparaturpauschale von € 50,00 an. Bei übermäßiger Verunreinigung fällt eine Reinigungspauschale von € 50,00 an. Weist das Boarding House dem Kunden nach, dass durch die übermäßige Verunreinigung, oder unübliche Beschädigung ein höherer Schaden entstanden ist, ist der tatsächliche Schaden zu erstatten.

5. Das Boarding House ist ein reines Nichtraucherhotel. Soweit der Kunde entgegen dieser Bestimmung im Zimmer raucht, fällt eine Reinigungs-/Ausfallpauschale von € 50,00 an.

VII.

Haftung des Boarding Houses

1. Das Boarding House haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Boarding House die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Boarding Houses beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Boarding Houses beruhen. Einer Pflichtverletzung des Boarding Houses steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Boarding Houses auftreten, wird das Boarding House bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Boarding House dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Boarding House Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Boarding Houses gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Boarding House Garage oder auf einem Boarding House Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Boarding House Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Boarding House nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

4. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Boarding House übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

5. Fundsachen werden 6 Monate vom Boarding House aufbewahrt. Sie werden dem Kunden auf Verlangen und auf eigene Kosten und eigenes Risiko zugesandt. Nach Ablauf von 6 Monaten ist das Boarding House berechtigt die Fundsachen zu entsorgen.

VIII.

Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Boarding House Aufnahme sollen schriftlich erfolgen.

2. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

3. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Boarding Houses.

4. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Boarding Houses. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Boarding Houses.

5. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UNKaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Boarding House Aufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.